ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hundepension & Ernährungsberatung Anna Bränzel
Merzdorfer Hauptstraße 21A, 03042 Cottbus
Telefon: +49 1514 1351839
E-Mail: ernaehrungsberatung.braenzel@outlook.de
Stand: 25. August 2026
TEIL A – ALLGEMEINE REGELUNGEN
§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist Anna Bränzel, handelnd unter „Hundepension & Ernährungsberatung Anna Bränzel“, nachfolgend „Betreiberin“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern für:
a) Tages- und Übernachtungsbetreuung von Hunden sowie damit verbundene Zusatzleistungen und
b) Hundeernährungsberatung sowie damit verbundene Beratungsleistungen.
Für die Hundebetreuung gelten ergänzend die Bestimmungen in Teil B. Für die Ernährungsberatung gelten ergänzend die Bestimmungen in Teil C.
Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:
a) individuell bestätigte Buchungsdaten und Individualvereinbarungen,
b) der jeweilige Einzel- oder Betreuungsvertrag,
c) diese AGB einschließlich Stornobedingungen und
d) die vor Vertragsschluss übermittelte Preisübersicht.
Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor.
Maßgeblich ist diejenige Fassung der AGB, die dem Kunden vor Vertragsschluss auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger, insbesondere als PDF per E-Mail oder WhatsApp, übermittelt wurde. Spätere Änderungen auf der Website verändern einen bestehenden Vertrag nicht.
§ 2 Anfrage, Buchung und Vertragsschluss
Eine Kontaktaufnahme oder Buchungsanfrage per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Website ist zunächst unverbindlich.
Bei persönlichem Abschluss kommt der Vertrag durch Unterzeichnung des Einzelvertrags zustande.
Bei einer Anfrage per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Website übermittelt die Betreiberin vor Vertragsschluss mindestens:
a) die verbindlichen Buchungsdaten,
b) den Gesamtpreis oder die Berechnungsgrundlage,
c) diese AGB und Stornobedingungen,
d) die Preisübersicht und
e) bei einem Fernabsatzvertrag die Widerrufsbelehrung.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Buchung danach ausdrücklich in Textform bestätigt und die Betreiberin die Buchung annimmt.
Ein Website-Formular gilt nur dann als unmittelbare zahlungspflichtige Buchung, wenn die Bestellsituation entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eindeutig gestaltet ist. Anderenfalls stellt die Eingabe lediglich eine Buchungsanfrage dar.
Die Betreiberin ist berechtigt, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch kein Vertrag geschlossen wurde.
§ 3 Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung
Es gelten die Preise, die dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung aufgeführt wurden.
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Zahlungen erfolgen per Überweisung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Grundpreis für die Hundebetreuung ist vollständig vor Betreuungsbeginn zu zahlen. Bei einer Buchung mindestens sieben Kalendertage vor Beginn muss der Betrag spätestens sieben Kalendertage vor Betreuungsbeginn eingegangen sein. Bei einer kurzfristigeren Buchung ist der Betrag sofort, spätestens bei Übergabe des Hundes und vor Beginn der Betreuung, fällig.
Ist der Grundpreis bei Übergabe des Hundes nicht vollständig bezahlt, darf die Betreiberin die Aufnahme verweigern. Soweit der Kunde die Nichtzahlung zu vertreten hat, bleiben Ansprüche nach den Stornobedingungen unberührt.
Vergütungen für die Ernährungsberatung sind nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, höchstens innerhalb von sieben Kalendertagen und stets vor Beginn der Beratungsleistung, zu zahlen.
Nachträglich entstandene Tierarzt-, Fahrt-, Beschaffungs- oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert abgerechnet und sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine auf der Rechnung ausgewiesene Fälligkeit kann nicht nachträglich einseitig vorverlegt werden.
§ 4 Gesetzliches Widerrufsrecht
Bei einem Fernabsatzvertrag kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular befinden sich in Anlage 1 und 2.
Die vertraglichen Stornobedingungen schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.
Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Kunde ausdrücklich verlangen, dass die Betreiberin vorzeitig mit der Leistung beginnt.
Bei einem Widerruf nach Beginn der Dienstleistung kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.
§ 5 Allgemeine Haftung
Die Betreiberin haftet unbeschränkt:
a) für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und
c) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Betreiberin nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Begrenzung der Haftung auf die Rechnungssumme gilt nicht.
§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, insbesondere an Tierärzte, Tierkliniken, Zahlungsdienstleister, Steuerberatung oder Behörden, oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
Informationen aus einer Ernährungsberatung werden vertraulich behandelt. Eine gesetzliche berufliche Schweigepflicht wird damit nicht behauptet. Eine Weitergabe erfolgt nur mit Einwilligung, zur Vertragsdurchführung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
§ 7 Erklärungen und Kommunikation
Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
Beide Vertragsparteien sollen sachlich und auf die Vertragsdurchführung bezogen kommunizieren.
Änderungen individueller Buchungsdaten, insbesondere Betreuungszeit, Abholperson oder Leistungsumfang, werden erst mit ausdrücklicher Bestätigung der Betreiberin wirksam.
§ 8 Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen
Die Betreiberin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Angabe ist vor Veröffentlichung zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
TEIL B – HUNDEPENSION UND TAGESBETREUUNG
§ 9 Leistungsumfang und Tierschutz
Die Betreiberin übernimmt die zeitlich begrenzte Tages- oder Übernachtungsbetreuung des im Einzelvertrag bezeichneten Hundes.
Ein Hol- oder Bringdienst ist nicht geschuldet. Erforderliche Fahrten zu einem Tierarzt oder einer Tierklinik bleiben hiervon unberührt.
Die Betreuung erfolgt unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Erlaubnis nach § 11 TierSchG.
Die Betreiberin entscheidet fachlich über Unterbringung, Beschäftigung, Gruppenzusammenstellung, Trennung und notwendige Sicherheitsmaßnahmen. Maßgeblich sind insbesondere Verhalten, Verträglichkeit, Gesundheit und Wohl der betreuten Tiere.
Ein bestimmter Betreuungserfolg, eine bestimmte Gruppenzusammensetzung oder eine vollständige Freiheit von Erkrankungen und Verletzungen kann nicht garantiert werden.
§ 10 Aufnahmevoraussetzungen
Der Hund muss betreuungsfähig sein, darf keine erkennbaren Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung zeigen und muss über den vereinbarten Impfschutz sowie eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügen.
Die Betreiberin darf entsprechende Nachweise verlangen.
Die Betreiberin kann die Aufnahme verweigern, wenn:
a) vereinbarte Nachweise fehlen,
b) der Hund krank oder nicht sicher betreuungsfähig erscheint,
c) Angaben widersprüchlich oder erkennbar unvollständig sind,
d) der Grundpreis nicht bezahlt ist oder
e) eine tierschutzgerechte und sichere Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Beruht die Aufnahmeverweigerung auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, gelten die Stornobedingungen entsprechend.
§ 11 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
Eigentümer des Hundes oder wirksam zum Vertragsabschluss und zur Rücknahme berechtigt zu sein;
alle wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere zu:
a) Erkrankungen, Verletzungen und Allergien,
b) Medikamenten,
c) Fütterung und Unverträglichkeiten,
d) Läufigkeit,
e) Ängsten und Stressreaktionen,
f) Aggressionen und Beißvorfällen,
g) Jagd-, Flucht- und Zerstörungsverhalten sowie
h) Unverträglichkeiten gegenüber Menschen oder Tieren;
Änderungen unverzüglich mitzuteilen;
ausreichend Futter und Medikamente mit eindeutiger Anweisung sowie vereinbarte Unterlagen und sichere Ausrüstung mitzugeben;
während der Betreuung erreichbar zu bleiben oder einen erreichbaren Notfallkontakt zu benennen;
den Hund pünktlich zu übergeben und persönlich abzuholen.
§ 12 Fütterung, Medikamente und tierärztliche Maßnahmen
Fütterung und Medikamentengabe erfolgen nach den dokumentierten Angaben des Kunden.
Reicht mitgebrachtes Futter oder Medikament nicht aus, darf die Betreiberin eine notwendige Ersatzbeschaffung vornehmen. Die tatsächlichen Kosten trägt der Kunde.
Zeigt der Hund Krankheitssymptome, verletzt er sich oder ist eine tierärztliche Behandlung aus Sicht der Betreiberin dringend erforderlich, wird zunächst versucht, den Kunden oder den Notfallkontakt zu erreichen.
Ist niemand rechtzeitig erreichbar oder widerspricht ein Aufschub dem Tierwohl, darf die Betreiberin im mutmaßlichen Interesse des Hundes einen Tierarzt oder eine Tierklinik beauftragen.
Die tatsächlichen Behandlungskosten trägt der Kunde. Zusätzlich können nur die im Einzelvertrag oder in der vor Vertragsschluss übermittelten Preisübersicht vereinbarten Fahrt- und Zeitaufwandsentgelte berechnet werden.
§ 13 Betreuungszeit, Verlängerung und Verspätung
Beginn und Ende der Betreuung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Eine Verlängerung ist nur wirksam, wenn die Betreiberin sie vorab ausdrücklich in Textform bestätigt. Eine Anfrage, Schweigen der Betreiberin oder verspätete Abholung bewirken keine Verlängerung.
Der Kunde muss absehbare Verspätungen unverzüglich mitteilen.
Bei verspäteter Abholung werden die vereinbarten Zusatzentgelte und nachgewiesenen Mehrkosten berechnet.
§ 14 Stornierung durch den Kunden
Stornierungen müssen in Textform erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei der Betreiberin.
Bei einer Stornierung werden folgende Pauschalen auf den vereinbarten Grundpreis berechnet:
a) mindestens 31 Kalendertage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei,
b) 30 bis 15 Kalendertage vorher: 30 %,
c) 14 bis 7 Kalendertage vorher: 50 %,
d) weniger als 7 Tage, aber mindestens 48 Stunden vorher: 80 %,
e) weniger als 48 Stunden vorher oder bei Nichtantritt: 100 %.
Für die Berechnung ist die konkret vereinbarte Uhrzeit des Betreuungsbeginns maßgeblich.
Ersparte Aufwendungen sowie der Nettoerlös aus einer anderweitigen Belegung des freigewordenen Platzes werden angerechnet.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Betreiberin kann statt der Pauschale einen konkret entstandenen und nachgewiesenen Schaden geltend machen.
Bricht der Kunde eine bereits begonnene Betreuung freiwillig ab oder holt er den Hund vorzeitig ab, sind:
a) die bis zur Rückgabe erbrachten Leistungen vollständig und
b) für den ungenutzten Restzeitraum höchstens 100 % des darauf entfallenden Grundpreises
geschuldet. Die Anrechnungs- und Gegenbeweisregelungen der Absätze 4 und 5 gelten entsprechend.
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 15 Vorzeitige Beendigung durch die Betreiberin
Bei einer zeitlich bestimmten Betreuung kann die Betreiberin die vorzeitige Abholung nur aus wichtigem Grund verlangen.
Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, setzt die Betreiberin grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe oder spricht eine Abmahnung aus. Dies ist entbehrlich, wenn:
a) Menschen oder Tiere gefährdet sind,
b) das Tierwohl eine sofortige Maßnahme erfordert,
c) der Kunde die Abhilfe ernsthaft verweigert oder
d) die Fortsetzung unter Abwägung aller Umstände unzumutbar ist.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
a) der Hund Menschen, andere Tiere oder sich selbst erheblich gefährdet,
b) eine sichere oder tierschutzgerechte Betreuung trotz angemessener Maßnahmen nicht möglich ist,
c) eine ansteckende Erkrankung, ein medizinischer Notfall oder extremes anhaltendes Stressverhalten eine andere Unterbringung oder Behandlung erfordert,
d) wesentliche Gesundheits- oder Verhaltensangaben falsch, unvollständig oder verspätet mitgeteilt wurden,
e) vereinbarte Nachweise fehlen,
f) der Kunde notwendige tierärztliche Maßnahmen ohne vertretbaren Grund verhindert oder tierschutzwidrige Anweisungen erteilt,
g) Kunde und Notfallkontakt trotz dringenden Bedarfs nicht erreichbar sind,
h) der vereinbarte Grundpreis vor Betreuungsbeginn nicht bezahlt wurde oder
i) der Kunde die Betreiberin erheblich bedroht, beleidigt oder nach einer Abmahnung wiederholt in einer Weise kommuniziert, die eine Fortsetzung unzumutbar macht.
Der Kunde muss den Hund innerhalb der von der Betreiberin unter Berücksichtigung von Tierwohl, Dringlichkeit und Entfernung gesetzten Frist persönlich abholen.
Bis zur tatsächlichen Rückgabe sind die vereinbarten Betreuungskosten und erforderlichen Zusatzkosten zu zahlen.
Beruht der wichtige Grund auf einer Pflichtverletzung des Kunden, unrichtigen oder verschwiegenen Angaben oder einem dem Hund zuzurechnenden Verhalten, das eine sichere Fortsetzung unmöglich macht, kann die Betreiberin für den ungenutzten Restzeitraum eine Stornopauschale von höchstens 100 % verlangen.
Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Ersatzbelegung werden angerechnet. Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Beendet die Betreiberin die Betreuung aus einem Grund, den weder der Kunde noch die Risikosphäre des Hundes zu vertreten haben, schuldet der Kunde nur:
a) die bis zur Rückgabe erbrachten Leistungen und
b) notwendige tatsächlich entstandene Zusatzkosten.
Im Voraus gezahlte Beträge für den ungenutzten Restzeitraum werden erstattet.
§ 16 Persönliche Abholung
Der Hund ist grundsätzlich von der Person persönlich abzuholen, die den Einzelvertrag abgeschlossen hat.
Eine Abholung durch eine andere Person erfordert:
a) eine Vollmacht des Vertragspartners und
b) die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Betreiberin in Textform.
Eine Vollmacht allein verpflichtet die Betreiberin nicht zur Herausgabe.
Die Betreiberin darf ihre Zustimmung aus sachlichen Gründen verweigern, insbesondere bei Zweifeln an:
a) Identität,
b) Bevollmächtigung,
c) Zuverlässigkeit oder
d) sicherer Übernahme des Hundes.
In einem nachgewiesenen Notfall oder bei objektiver Unmöglichkeit der persönlichen Abholung darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden, sofern Identität, Vollmacht und sichere Übergabe zuverlässig geklärt sind.
Die Betreiberin darf die Vorlage eines Ausweisdokuments verlangen und die Übergabe von Hund, Unterlagen und Gegenständen protokollieren.
§ 17 Nichtabholung
Wird der Hund nicht fristgerecht abgeholt, bleibt der Kunde zur unverzüglichen Rücknahme verpflichtet.
Bis zur rechtlich zulässigen Klärung wird der Hund tierschutzgerecht weiterbetreut. Die vereinbarten Betreuungskosten und notwendigen Aufwendungen trägt der Kunde.
Die Nichtabholung gilt nicht als Eigentumsaufgabe und berechtigt die Betreiberin nicht ohne gesetzliche Grundlage zur Vermittlung, Veräußerung oder dauerhaften Weitergabe des Hundes.
Die Betreiberin darf Notfallkontakt, Tierarzt, zuständige Behörde oder andere geeignete Stellen einschalten, soweit dies zum Schutz des Hundes erforderlich ist.
§ 18 Tierhalter- und Tieraufseherhaftung
Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten des Tierhalters sowie der vertraglich übernommenen Tieraufsicht bleiben unberührt.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere für Schäden, die auf:
a) falschen oder unterlassenen Angaben,
b) ungeeigneter Ausrüstung oder
c) sonstigen von ihm zu vertretenden Umständen
beruhen.
Eine Haftung der Betreiberin für eigenes Verschulden wird nicht ausgeschlossen.
Für mitgebrachte Gegenstände gelten die allgemeinen Haftungsregeln. Normale Abnutzung, Verschmutzung oder hundetypische Beschädigungen ohne Pflichtverletzung der Betreiberin begründen keinen Ersatzanspruch.
TEIL C – HUNDEERNÄHRUNGSBERATUNG
§ 19 Gegenstand der Beratung
Gegenstand ist die vereinbarte Beratungs- oder Informationsleistung, insbesondere Anamnese, Analyse, Beratung oder Erstellung eines Fütterungsplans.
Geschuldet wird kein bestimmter gesundheitlicher, körperlicher oder verhaltensbezogener Erfolg.
Die Beratung stellt keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung dar und ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Tierarzt.
Bei Anzeichen einer Erkrankung kann die Betreiberin empfehlen oder verlangen, vor Fortsetzung der Beratung tierärztlichen Rat einzuholen.
§ 20 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde muss alle für die Beratung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen.
Insbesondere sind bestehende Erkrankungen, Medikamente, Allergien, Laborwerte, bisherige Fütterung und gesundheitliche Veränderungen anzugeben.
Der Erfolg einer Beratung hängt wesentlich von der Mitwirkung und Umsetzung durch den Kunden ab. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Betreiberin, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
§ 21 Durchführung und Beendigung der Beratung
Die Leistung gilt als erbracht, sobald die jeweils vereinbarten Anamnesen, Analysen, Beratungen oder Unterlagen bereitgestellt wurden.
Beendet der Kunde die Beratung vorzeitig, bleibt die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und angefallene erforderliche Aufwendungen geschuldet.
Eine pauschale Einbehaltung der gesamten Vergütung erfolgt nur, soweit dies dem tatsächlich entstandenen Schaden entspricht oder wirksam individuell vereinbart wurde.
Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Betreiberin kann die Beratung aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei:
a) fehlender Mitwirkung,
b) wiederholt unrichtigen Angaben,
c) Verweigerung einer medizinisch gebotenen tierärztlichen Abklärung oder
d) erheblicher Bedrohung oder Beleidigung.
Soweit zumutbar, wird zuvor eine Abhilfefrist gesetzt oder abgemahnt.
§ 22 Unterlagen und Nutzungsrechte
Individuell erstellte Fütterungspläne, Analysen, Berichte und Informationsmaterialien sind ausschließlich für den vereinbarten Kunden und den bezeichneten Hund bestimmt.
Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene private Zwecke.
Eine Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung, Bearbeitung zur Weitergabe oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Die Weitergabe an behandelnde Tierärzte zum Zweck der Behandlung des bezeichneten Hundes ist erlaubt.
Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei der Betreiberin.
§ 23 Beratungsort und Fahrtkosten
Der vereinbarte Beratungsort ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Bei einer Beratung außerhalb des vereinbarten Hauptstandorts können ab dem 11. Entfernungskilometer 0,60 EUR pro tatsächlich gefahrenem Kilometer berechnet werden, wenn dies vor Vertragsschluss vereinbart wurde.
Online- oder telefonische Beratungen werden ausdrücklich als solche vereinbart.
ANLAGE 1 – WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Hundepension & Ernährungsberatung Anna Bränzel
Merzdorfer Hauptstraße 21A
03042 Cottbus
E-Mail: ernaehrungsberatung.braenzel@outlook.de
Telefon: +49 1514 1351839
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs.
Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde. Wegen der Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, zahlen Sie einen angemessenen Betrag. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum vertraglich vorgesehenen Gesamtumfang.
ANLAGE 2 – MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
An:
Hundepension & Ernährungsberatung Anna Bränzel
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E-Mail: ernaehrungsberatung.braenzel@outlook.de
Telefon: +49 1514 1351839
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:
Vertrag geschlossen am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift:
Datum:
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier: